| Am 22. März 2010 ist die Novellierung der 1. Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Was regelt dieses Gesetz? Die Bundesimmissionsschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Grenzwerte legen fest, wie viel Schadstoffe entweichen dürfen. Geregelt ist in der Verordnung daher unter anderem, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutzgründen überwacht werden muss. Die Verordnung enthält auch eine Brennstoffliste. Dort sind jene Brennstoffe aufgeführt, die in diesen Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen: Es sind unter anderem Öl, Gas, Kohle, Briketts, Holz und Stroh. Welche Feuerstätten sind betroffen? Die Novelle sieht eine Typprüfung für alle neuen Einzelraumfeuerungsanlagen vor. Bei dieser Typprüfung wird nachgemessen, ob eine Feuerungsanlage die neuen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie die Mindestwirkungsgrade einhalten kann - mit Inkrafttreten der Verordnung die Grenzwerte der Stufe 1 und von 2015 an die Grenzwerte der Stufe 2. Haben alte Anlagen Bestandsschutz? Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die für Staub einen Emissionsgrenzwert von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ nicht einhalten, sollen mit einer Filtereinrichtung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die Pflicht, diese Grenzwerte einzuhalten, trifft die alten Feuerungsanlagen schrittweise. Hier gibt es einen langfristigen Zeitplan zur Außerbetriebnahme beziehungsweise zur Nachrüstung dieser Anlagen geben.
Gründe der Novellierung? Feine Staubpartikel bedrohen die Gesundheit. Je kleiner, umso gefährlicher - so lautet eine vereinfachte Regel: Je kleiner ein Partikel ist, umso tiefer kann er in die Lungen eindringen und dort beispielsweise Lungenbläschen verletzten. Feinstaub ist auch krebserregend und kann zudem Schadstoffe wie giftige Schwermetalle bis in die letzten Verästelungen der Lungen tragen. In der Fachwelt ist genau definiert worden, was Feinstaub ist: Es sind jene Partikel, deren Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer ist. Diese Partikel werden auch PM10-Feinstaub genannt. Die Abkürzung PM steht dabei für das englische "particulate matters", also teilchenförmige oder körnige Materie. Feine Partikel beeinflussen auch das Herz-Kreislauf-System und senken die Lebenserwartung. Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsbehörde (WHO) verkürzte die Belastung mit solchen Partikeln die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer im Mittel um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate. Diese Berechnungen beziehen sich auf das Jahr 2000. Lassen Sie sich von uns beraten! Quellen: |
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Novellierung der Kleinfeuerungsverordnung
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