• Willkommen in unserer Ausstellung! Besuchen Sie uns in unserer Ausstellung in Nahe. Gewinnen Sie einen Eindruck wie Sie Ihr Zuhause schöner und gemütlicher machen können mit einem Kamin von Plewka.

  •  

    Plewka Kachelofen- und Kaminbau

  • Wärme genießen und nutzen. Unbestritten ist die dekorative Wirkung von Kaminen und Kachelöfen
  • Feuer ist unser Element!
  • Feuer - ein Element mit höchster Anziehungskraft
Novellierung der Kleinfeuerungsverordnung

Am 22. März 2010 ist die Novellierung der 1. Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten.

Was regelt dieses Gesetz?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Grenzwerte legen fest, wie viel Schadstoffe entweichen dürfen. Geregelt ist in der Verordnung daher unter anderem, wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutzgründen überwacht werden muss. Die Verordnung enthält auch eine Brennstoffliste. Dort sind jene Brennstoffe aufgeführt, die in diesen Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen: Es sind unter anderem Öl, Gas, Kohle, Briketts, Holz und Stroh.

Welche Feuerstätten sind betroffen?

Die Novelle sieht eine Typprüfung für alle neuen Einzelraumfeuerungsanlagen vor. Bei dieser Typprüfung wird nachgemessen, ob eine Feuerungsanlage die neuen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie die Mindestwirkungsgrade einhalten kann - mit Inkrafttreten der Verordnung die Grenzwerte der Stufe 1 und von 2015 an die Grenzwerte der Stufe 2.

Haben alte Anlagen Bestandsschutz?

Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die für Staub einen Emissionsgrenzwert von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ nicht einhalten, sollen mit einer Filtereinrichtung nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die Pflicht, diese Grenzwerte einzuhalten, trifft die alten Feuerungsanlagen schrittweise. Hier gibt es einen langfristigen Zeitplan zur Außerbetriebnahme beziehungsweise zur Nachrüstung dieser Anlagen geben.

Datum auf dem Typenschild
Ausserbetriebnahme bis
bis 1974
Ende 2014
1974 bis Ende 1985
Ende 2017
1985 bis 1994
Ende 2020
1995 bis heute
Ende 2024

Gründe der Novellierung?

Feine Staubpartikel bedrohen die Gesundheit. Je kleiner, umso gefährlicher - so lautet eine vereinfachte Regel: Je kleiner ein Partikel ist, umso tiefer kann er in die Lungen eindringen und dort beispielsweise Lungenbläschen verletzten. Feinstaub ist auch krebserregend und kann zudem Schadstoffe wie giftige Schwermetalle bis in die letzten Verästelungen der Lungen tragen.

In der Fachwelt ist genau definiert worden, was Feinstaub ist: Es sind jene Partikel, deren Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer ist. Diese Partikel werden auch PM10-Feinstaub genannt. Die Abkürzung PM steht dabei für das englische "particulate matters", also teilchenförmige oder körnige Materie.

Feine Partikel beeinflussen auch das Herz-Kreislauf-System und senken die Lebenserwartung. Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsbehörde (WHO) verkürzte die Belastung mit solchen Partikeln die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer im Mittel um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate. Diese Berechnungen beziehen sich auf das Jahr 2000.


Lassen Sie sich von uns beraten!



Quellen:

Bundesministerium für Umweltschutz

Bundesministerium der Justiz

 
Der NDR war hier...
Der NDR hat in einer Sendung den Gründer und Firmenchef Thomas Plewka interviewt.
Mehr...
25 Jahre Plewka
Am 26. Juni 2010 besteht die Firma Plewka 25 Jahre.
Mehr...
Hausmesse 2011
Wir laden Sie herzlich zu unserer Hausmesse am 24. und 25. September ein.
Mehr...